Satzung der MFG-Tauchersreuth

Name und Organisation

  1. Die MFG-Tauchersreuth organisiert sich als Interessengemeinschaft (IG) für das Hangfluggelände am gleichnamigen Ort.
  2. Die IG führt den Namen Modellfluggruppe Tauchersreuth und ist als Marke
    www.mfg-tauchersreuth.de bei denic registriert.
  3. Die IG wird durch eine Einzelperson (dem geschäftsführenden Pächter) vertreten. Er ist der Verantwortliche, der den Pachtvertrag des Geländes unterzeichnet.
  4. Die IG ist Mitglied des Deutschen Modellflieger Verbandes e.V. (DMFV)

Ziele der Gruppe

  1. Das erklärtes Ziel der IG ist es, das gemeinschaftliche Modellfliegen am Hangfluggelände Tauchersreuth zu ermöglichen. Dazu wird ein freundschaftlicher und respektvoller Umgang untereinander gefördert.
  2. Die Kosten werden per Umlage auf die Mitglieder verteilt und für die folgenden Zwecke eingesetzt:

    • Begleichung der Pacht.

    • Infrastruktur die der IG zu gute kommt.

    • Förderung von Jugendlichen Modellfliegern.

    • Organisation von Stammtisch, Wettbewerb und Feiern.

    • Verwaltung wie Porto, Kontoführung usw.

Mitgliedschaft

  1. Mitglied der IG kann jede natürliche Person werden. Über die Aufnahme entscheidet der Pächter in Abstimmung mit mindestens 2 weiteren Mitgliedern.
  2. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss.
  3. Die Mitgliedschaft kann vom Pächter gekündigt werden bei:

    • Missachtung der Flugbetriebsordnung.

    • Verhalten das dem Ziel der IG widerspricht.

    • Rückstand des Beitrags nach zweiter Mahnung.

Mitgliedsbeitrag

  1. Der Jahresbeitrag der IG setzt sich zusammen aus der Umlage gemäß 2.2 und dem DMFV Beitrag entsprechend der gewählten Versicherung für die ordentlichen Mitglieder.
  2. Die Höhe der Umlage setzt der Pächter so fest, dass die laufenden Kosten gedeckt sind.
  3. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Oktober jeden Jahres dem Pachtvertrag folgend.
  4. Gastpiloten zahlen ab dem dritten Flugtag die Umlage.
  5. Inaktive und Fördermitglieder zahlen nur die Umlage.
  6. Jugendliche sind von der Umlage befreit.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder sind berechtigt auf dem Hangfluggelände Tauchersreuth Modellsegelflug zu betreiben.
  2. Die Mitglieder halten sich beim Modellflugbetrieb strickt an die Flugbetriebsordnung der MFG-Tauchersreuth.




Nürnberg,
der 03.11.2024
Michael Hammer

Worum geht es hier?

Die Modellfluggruppe Tauchersreuth ist als Interessengemeinschaft im DMFV eingegliedert. Der Verband verlangt von seinen Mitgliedern eine Satzung.

Diese Satzung wurde vom DMVF am 10.12.2024 akzeptiert.

In unserer Satzung wird das freundschaftliche Zusammenleben, das seit 50 Jahren so funktioniert, fortgeschrieben.